Die Gefahren der geplanten Apothekenreform
Nur wenigen ist klar, wie wichtig die Apotheke um die Ecke ist – und wie sehr Gesetzesänderungen dort Auswirkungen auf das gesamte Leben aller Bürger*innen haben können.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant aktuell eine Reform der Versorgung durch die Apotheken in Deutschland. Durch diese Reform soll die Arzneimittelversorgung flächendeckend, also auch in ländlichen Regionen und derzeit bereits unterversorgten Gebieten, gesichert werden. Dieses Ziel wird jedoch verfehlt, denn:
- Apotheken sollen ohne durchgehende Anwesenheit von approbierten Apotheker*innen betrieben werden können.
- Neue bürokratieintensive Vergütungsmodelle sollen entstehen.
- Die Anforderungen an Öffnungszeiten und Räumlichkeiten sollen deutlich abgesenkt werden.
Es sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus räumliche, zeitliche und personelle Strukturen so weit verändern, dass wir uns von der heutigen Qualität der Versorgung verabschieden können.
Was kann sich dadurch bei der Apotheke vor Ort ändern und was bedeutet dies für die Patient*innen der Apotheken und das Gesundheitssystem insgesamt?
Apotheken sind die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen, für Beratung, Notdienste und die Herstellung individueller Arzneimittel. Gerade in einer alternden Gesellschaft, in der viele Menschen mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, ist die fachliche Kompetenz der Apotheker*innen unabdingbar.
Die Reform droht
- eine flächendeckende Versorgung zu schwächen,
- Qualitätsstandards aufzuweichen und abzuschaffen,
- den Weg für Kommerzialisierung und Kettenstrukturen zu ebnen.
In Brandenburg existieren nur noch
524
Apotheken
Eine Apotheke versorgt jetzt bis zu
4.900
Menschen
Im Jahr 2017 versorgte eine Apotheke noch
4.300
Menschen
Apothekenschließungen im Land Brandenburg seit 2022
Unsere aktuelle Ausgabe
Erfahren Sie noch mehr zur Situation der Apotheken in Brandenburg und zu den aktuellen Positionen aus der Politik.
FORDERUNGEN DER APOTHEKER*INNEN
Erhöhung des Fixums gemäß Koalitionsvertrag:
Die Apotheker*innen fordern die von CDU und SPD im Koalitionsvertrag zugesagte Umsetzung der Erhöhung des Fixums auf 9,50 EUR, um die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Sie verlangt von der Bundesregierung, dass diese Zusage im Rahmen der Apothekenreform vollständig und umgehend eingelöst wird. Das Fixum ist keine Verhandlungssache!
Keine PTA-Vertretung – keine Apotheke ohne Apotheker*in:
Wir lehnen die geplante Möglichkeit einer PTA-Vertretung entschieden ab. Für den ordnungs-gemäßen Betrieb und die Arzneimittelsicherheit muss in jeder Apotheke jederzeit eine approbierte Apotheker*in anwesend sein, die persönlich haftet. Die Reform untergräbt die heilberuflichen Leistungen der Apotheker*innen, die Verantwortung für die Sicherheit komplexer Therapien tragen, und macht die Apotheke ohne Apotheker*in zu einer reinen Verkaufsstelle.
Keine weiteren Erleichterungen für die Gründung von Zweigapotheken:
Wir sprechen uns vehement gegen eine weitere Liberalisierung der Zweigapothekengründung aus, um die flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung sowie die Unabhängigkeit der Apothekenstruktur zu sichern. Begünstigte Ketten- und Versandapotheken übernehmen nur in wirtschaftlich lukrativen Ballungsräumen die Arzneimittelversorgung und stellen Kapitalinteressen vor das Patientenwohl.
WAS STEHT BESONDERS IM FOKUS?
1. DAS FIXUM: FEHLENDE HONORARANPASSUNG
Apotheken erhalten für jede abgegebene Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ein Fixhonorar, das seit 2004 nahezu unverändert ist: Von 8,10 EUR wurde es 2013 nur leicht auf 8,35 EUR erhöht und seither nicht mehr angepasst. Dieses Fixum sollte die Betriebskosten abdecken – doch diese sind seit 2013 um 65 Prozent gestiegen, die Inflation um rund 30 Prozent. Während der Staat über die Mehrwertsteuer mehr verdient als die Apotheken selbst, schrumpfen deren reale Einnahmen durch höhere Personal- und Mietkosten. Zugleich machen die Apotheken nur etwa 1,8 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen aus, die für ihre eigene Verwaltung mehr als doppelt so viel ausgeben.
2. VERHANDLUNGEN OHNE GARANTIE
Zukünftig soll die Apothekerschaft (DAV) die dynamisierte Vergütung mit dem GKV-Spitzenverband selbst aushandeln. Bei einer möglichen Einigung ist jedoch nicht garantiert, dass das BMG die Vereinbarung tatsächlich in einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) umsetzt – das Ergebnis wäre lediglich eine Empfehlung. Es fehlen klare Regeln, wann das Ministerium abweichen darf, wie oft angepasst wird und nach welchen Kriterien. Zusätzliche Zuschläge und geodatenbasierte Lösungen machen das System unnötig komplex; eine einfache Grundversorgungspauschale wäre praxistauglicher. Ohne eindeutige, technische und regelmäßige Anpassungsmechanismen in der AMPreisV bleibt die Reform wirkungslos und gefährdet die Versorgung. Grundlage muss die letzte Anpassung von 2013 sein; zudem müssen neue Aufgaben wie securPharm, IT-Pflichten und Lieferengpässe berücksichtigt werden.
3. PTA-VERTRETUNG: EIN GEFÄHRLICHER SYSTEMBRUCH
Die geplante Reform, nach der PTA nach zweijähriger Weiterbildung zeitweise Apotheken leiten dürfen, wirkt wie eine Entlastung, gefährdet jedoch die Versorgungsqualität. Sie untergräbt die fachliche und persönliche Leitungsverantwortung von Apotheker*innen, schafft ungeklärte Haftungsfragen und öffnet die Tür zu Apotheken ohne apothekerliches Personal – mit der Gefahr von Qualitätsverlust, Kettenstrukturen und einer Entprofessionalisierung der Versorgung. Der Fachkräftemangel wird damit nicht gelöst, da auch PTA knapp sind. Sinnvoller wäre es, die PTA-Ausbildung teilweise auf das Pharmaziestudium anzurechnen, um PTA den Weg zur Approbation zu erleichtern.
4. EINFACHERE ZWEIGAPOTHEKENGRÜNDUNG
Zweigapotheken sind eine seltene Sonderform von Apotheken und dürfen nur bei lokalem Versorgungsnotstand eröffnet werden – aktuell existieren nur etwa zehn. Sie unterliegen geringeren Anforderungen als Vollapotheken, etwa ohne Labor, Rezepturpflicht oder Notdienste. Die Reform will ihre Genehmigung erleichtern. Damit droht jedoch, dass nahe gelegene reguläre Apotheken aufgrund höherer Anforderungen wirtschaftlich unter Druck geraten, das Notdienstnetz weiter ausdünnt und durch mögliche Fremdbesitzstrukturen das Patientenwohl gegenüber Profitinteressen ins Hintertreffen gerät.
Jetzt mitwirken und Apotheke schützen
Die Gesundheitsversorgung in Brandenburg arbeitet am Limit. Inzwischen wankt die Versorgung. Ausbildungen stehen nicht, oder nur auf wackeligen Füßen. Wenn immer mehr Orte ihre Apotheke verlieren, verliert Brandenburg Lebensqualität.
Unterstützen Sie unsere Kernpunkte an die Landesregierung Brandenburgs für eine sichere Arzneimittelversorgung mit Ihrem Statement! Bei einem runden Tisch „Gesundheit in Brandenburg“ wollen wir die Meinungen der Brandenburger*innen mit einbringen.
Tragen Sie Ihre Erfahrungen und Fragen bei!